Bochum: Türsteher-Prozess beendet – unerwartetes Urteil

Dieser Fall in Bochum sorgte in der lokalen Partyszene für einen Aufschrei. Ein Partygast (†41) starb am 10. April 2022 vor dem Ruhrcongress. Zuvor, das ergaben die Ermittlungen der Polizei, waren er und ein Türsteher (42) aneinander geraten.

Vergangene Woche startete nun der Prozess gegen den Türsteher aus Bochum. Dieser habe den Partygast längere Zeit gewürgt, auch als der Mann bereits bewusstlos war. Daher plädierte die Staatsanwaltschaft in Bochum auf Körperverletzung mit Todesfolge. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Bochum: Darum geht’s im Türsteher-Prozess

Doch wie kam es überhaupt zum Streit? Der Ermittlung der Polizei zufolge hatte der Verstorbene schon vor der Würge-Attacke Stress mit der Security. Von dieser wurde er von der Techno-Party entfernt, weil er offenbar Frauen belästigt hatte. Nach seinem Rauswurf versucht er mit aller Macht, zurück in die Location zu kommen.

Es kam zum Streit, in dem der Türsteher den Mann laut eigener Aussage packte und auf den Boden zog. Dort habe er ihn nach einem Handgemenge fixiert. Hilfe bekam er von zwei Security-Kollegen. Das Gericht Bochum musste nun klären, ob der Türsteher den Mann auch dann noch im Würgegriff hielt, als dieser bereits das Bewusstsein verloren hatte.

Urteil gesprochen

Rund eine Woche nach Prozessauftakt ist das Urteil gefallen. Der Türsteher wurde freigesprochen. Das kommt insofern überraschend, als dass der Veranstalter bei seiner Aussage bezeugt hatte, dass das Opfer vom 42-jährigen Türsteher gewürgt wurde.

Jedoch gewichtete das Landgericht Bochum einige andere Argumente stärker. Die „Kammer ist von Notwehrlage ausgegangen“, begründete ein Sprecher des Landgerichts das Urteil. Man habe die Auffassung der Staatsanwaltschaft (längeres Würgen trotz Regungslosigkeit) nicht geteilt.

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Demnach habe die Beweisaufnahme nicht bestätigt, dass der Geschädigte tatsächlich erstickte. Stattdessen habe er mit großer Wahrscheinlichkeit einen Herzstillstand erlitten. Zudem litt der Mann unter erheblichen Vorerkrankungen. Die Kombination aus der Situation und den Erkrankungen kosteten ihn am Ende das Leben. Einwirkungen auf den Kehlkopf habe es nach Auffassung des Gerichts höchstens kurzzeitig gegeben – und diese seien nicht die Todesursache gewesen.

Bochum: Landgericht spricht von Notwehr

Zudem ging die Kammer davon aus, dass der Türsteher in der Streitnacht trotz vorheriger Fixierung weiterhin in Notwehr gehandelt habe. Der Partygast sei vorher auf die Security losgegangen. Bei einer Verurteilung müsse man absolute Sicherheit haben, dass keine Notwehr mehr bestand. Das sah die Kammer in Bochum aber nicht. Deshalb gelte die Unschuldsvermutung und es kam zum Freispruch.

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